Projektförderung
Welche Inhalte passen zu einem TAKT-Projekt?
TAKT kann Ideen und Vorhaben fördern, die sich gegen Diskriminierung, gegen Rassismus, gegen Ableismus, gegen Klassismus, für LSBTIQ+-Rechte oder für die Demokratieförderung einsetzen.
Was ist ein TAKT-Projekt?
TAKT fördert verschiedene Projekte, zum Beispiel:
- Öffentliche Veranstaltungen, etwa Diskussionen, Konzerte oder Vorträge
- Nicht-öffentliche Gruppentreffen oder Veranstaltungen, die bestimmte Gruppen stärken und vernetzen (Empowerment)
- Öffentliche Workshops
- Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel: Poster, Filme, auf Instagram
- Medien- und Kunst-Projekte, zum Beispiel: Filme, Texte, Ausstellungen
- Sie können uns auch andere Aktivitäten vorschlagen.
Was kann TAKT fördern?
TAKT kann nur Projekte fördern. Ein Projekt ist ein einmaliges Vorhaben mit einem bestimmten Ziel. Um das Ziel zu erreichen, planen Sie Schritte und setzen diese um. Ihr Projekt hat einen Beginn und ein Ende. Sie müssen es klar zu schon bestehenden Angeboten abgrenzen.
Nicht gefördert werden Projekte, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Personen oder Organisationen aus extremistischen Strukturen im Sinne des §4 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) aktiv am Projekt teilnehmen. Wenn aber das Projekt in verantwortlicher Weise gerade die kritische Auseinandersetzung mit diesen Strukturen zum Gegenstand hat, dann kann es gefördert werden.
Muss es eine neue Idee sein?
TAKT kann nur neue Projekte fördern. Bestehende Projekte kann TAKT nicht fördern. Nur, wenn Sie eine Idee oder ein Vorhaben stark weiterentwickelt haben. Zum Beispiel, wenn sich Ihre Ziele verändern. Oder wenn Sie eine neue Zielgruppe erreichen möchten. Bitte beschreiben Sie im Antrag, genau was sich verändert hat. Das gilt auch, wenn Sie schon ein TAKT-Projekt durchgeführt haben.
Wo muss das Projekt stattfinden?
Die Projekte müssen in der Stadt Tübingen stattfinden. Das ist die Innenstadt, Stadtteile oder in den Teilorten.
In welchem Zeitraum muss das Projekt stattfinden?
Sie können mit Ihrem Projekt erst nach der Zusage starten. Die Zusage bekommen Sie wahrscheinlich im April 2026. Wichtig: Bitte warten Sie auf jeden Fall die Zusage ab, bevor Sie starten! Sonst kann TAKT Ihr Projekt leider nicht fördern.
Ihr Projekt muss bis 30. November 2026 beendet und abgerechnet sein.
Finanzierung
Wieviel Geld kann ich beantragen?
TAKT fördert Projekte bis zu 7500 Euro.
Was kann ich mit dem Geld bezahlen?
Überlegen Sie im Vorfeld, wieviel Geld Sie für Ihr Projekt benötigen. Ausgabenposten könnten hier Miete, Honorar, Verpflegung, Sachkosten, Aufwandsentschädigungen etc. sein. Sie müssen ihre geplanten Ausgaben im Antrag angeben.
Das Geld darf nicht verwendet werden für:
- Arbeitsvertraglich bereits bestehende Personalkosten, also für Personal, das schon für Sie arbeitet.
- Honorare für Antragsstellung, Dokumentation (Verwendungsnachweis) und Projektberatung.
- Investitionen, wie zum Beispiel Einrichtungsgegenstände oder Geräte.
- Ausgaben für Alkohol.
- Geschenke und jede Form von materialen Danksagungen für ehrenamtlich Mitarbeitenden.
Was muss ich bei der Finanzierung beachten?
Das Bundesprogramm “Demokratie leben!” schreibt seit 2025 eine Festbetragsfinanzierung vor. Es werden nicht die einzelnen Kosten bewilligt, sondern Pauschalen.
Das TAKT-Team übernimmt die Umrechnung in die Pauschalen für Sie. Dafür benötigen wir die Angaben zu geplanter Teilnehmendenzahl und geplanten Honoraren. Das Ergebnis der Umrechnung wird Ihnen im Fall der Bewilligung des Projekts mitgeteilt.
Die Logik hinter den Pauschalen funktioniert so: In ganz Deutschland werden Projekte gefördert. Wie viel Geld die Projekte bekommen soll leicht zu vergleichen sein. Es werden also nur noch zwei Faktoren pauschal beantragt. Es gibt eine Teilnehmendenpauschale in Höhe von 40€ pro Teilnehmer_in pro Tag und eine Honorarkostenpauschale in Höhe von 540€ pro Referent_in pro Tag. Im Verwendungsnachweis werden diese zwei Faktoren geprüft durch Teilnehmendenlisten und Honorarrechnungen.
Geben Sie daher an, wie viele Teilnehmende Sie über den gesamten Projektzeitraum erreichen. Geben Sie die Mindestanzahl und die maximale Anzahl an.
Geben Sie ebenfalls an für wie viele Personen Sie ein Honorar für Vortrag, Workshopleitung oder Moderation auszahlen werden. Diese Personen müssen eine Rechnung über ihre erbrachte Leistung stellen können und dürfen nicht beim Trägerverein des Projekts sozialversicherungspflichtig angestellt sein. Der Rechnungsbetrag ist egal.
Wann bekomme ich die Finanzierung?
TAKT ist abhängig vom städtischen Haushalt. Das bedeutet, die volle Fördersumme kann TAKT erst überweisen, wenn der Gemeinderat von Tübingen den städtischen Haushalt beschlossen hat und dieser vom Regierungspräsidium Tübingen genehmigt wurde. Dies geschieht in der Regel im April.
Manchmal kann es auch sein, dass der Haushalt erst später verabschiedet wird.
Die Fördersumme ist das Geld, das Sie für Ihr Projekt beantragt haben. Vielleicht benötigen Sie das Geld davor und ihr Verein kann das Geld nicht vorstrecken. Dann können Sie einen Antrag stellen, um einen Teil der Fördersumme früher zu erhalten.
Wie stelle ich einen Antrag?
Wenn Sie einen Antrag stellen wollen, schreiben Sie bitte ein Mail an Jakob [dot] Reineke [at] adis-ev [dot] de, sie erhalten dann einen Zugang für ein online Portal in dem Sie das Antragsformular ausfüllen können. In diesem Antrag beschreiben Sie die Idee für Ihr Projekt. Der Antrag umfasst Fragen zur den Projektinhalten, Zielen und Zielgruppen und zur Öffentlichkeitsarbeit. Hier erläutern Sie auch ihren Finanzplan.
Ich beantrage mehr als 5000 Euro. Was muss ich beachten?
Wenn Sie für Ihr Projekt mehr als 5000 Euro beantragen, ist eine Projektberatung verpflichtend. Melden Sie sich unbedingt bis zum 08.01.2026 bei Jakob Reinecke von adis e.V. Während der Projektberatung analysieren wir gemeinsam Ihr Vorhaben und Ihren Finanzierungsplan.
Wer kann einen Antrag stellen?
Einen Antrag stellen können alle freien und gemeinnütziger Träger_innen. Das sind:
- Eingetragene Vereine
- Stiftungen
- Gemeinnützige Unternehmen, also gGmbH
- Unternehmen
Bitte suchen Sie sich im Rahmen der Antragsstellung einen Verein oder Unternehmen, der die Trägerschaft ihres Projektes übernimmt. In Ausnahmefällen können wir Sie bei der Suche nach einem passenden Verein unterstützen.
Einzelne Personen, Schulen und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft können keinen Antrag stellen. Gehören Sie zu diesen Kategorien? Und möchten Sie trotzdem einen Antrag für ein Projekt stellen? Dann kontaktieren Sie uns, wir versuchen Sie darin zu unterstützen, dass Sie einen Verein finden, mit dem Sie einen Antrag stellen können.
Pro Initiative/Gruppe ist nur ein Antrag möglich. (Ein Verein kann aber durchaus Träger mehrerer Projekte sein. Bitte kontaktieren Sie uns bei Unklarheiten).
Bis wann kann ich einen Antrag stellen?
Sie müssen Ihren Antrag bis zum 18.01.2026 einreichen. Anträge, die nach 24 Uhr eingegangen sind, können nicht berücksichtigt werden.
Wer entscheidet, ob ich eine Projektbewilligung erhalte?
Das TAKT Bündnis ist ein Gremium aus Menschen, die sich in Tübingen gegen Diskriminierung einsetzen. Es gestaltet das Gesamtprojekt TAKT mit. Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Gremiums haben eigene Diskriminierungserfahrung. Nach Sichtung der eingegangenen Anträge spricht das TAKT Bündnis eine Empfehlung an die Stadtverwaltung aus, welche Projektanträge gefördert werden sollen.
Gibt es eine besondere Förderung von Jugendprojekten?
TAKT möchte insbesondere Projekte von jungen Menschen zwischen 12-27 Jahren fördern. Es gibt daher die Möglichkeit einen TAKT Jugendprojekt zu beantragen. Über die Bewilligung entscheidet hier ein eigenes Jugendgremium. Bitte geben Sie im Portal bei Art des Projektes in diesem Fall „Jugendprojekt“ an.
Projektberatung
Bei Antragsstellung
Sie haben Fragen? Sie wissen nicht genau, ob Ihr Projekt gelingt oder ob die beantragte Finanzierung passt? Wir unterstützen Sie bei diesen Fragen. Wir bieten zur Antragsstellung eine Projektberatung an, in der wir das gemeinsam besprechen können.
Bitte wenden Sie sich an Jakob [dot] Reineke [at] adis-ev [dot] de
Es gibt ein Sprechstunden-Angebot zur Projektfinanzierung. Falls Sie daran Interesse haben, melden Sie sich bitte bei Lou [dot] Schumm [at] tuebingen [dot] de. Zeiten:
- 16.12.2025, 16.00-17 Uhr
- 14.01.2026, 16.30-17.30 Uhr
- 15.01.2026, 10-11 Uhr
Während des Projekts
Wenn Ihr Projekt bewilligt wird, beraten wir Sie in allen Phasen Ihres Projekts.
Zum Start der Bewilligung gibt es für alle Projekte eine verpflichtende Informationsveranstaltung, in der alles Wichtige kommuniziert wird. Eine Ansprechperson von adis e.V. beantwortet während des Projekts Ihre Fragen.
Nach dem Projekt
Wenn Ihr bewilligtes Projekt beendet ist, müssen Sie einige Unterlagen einreichen. Dazu gehört unter anderem ein Bericht über den Verlauf des Projektes, die Honorarabrechnungen und eine Liste der Teilnehmenden. Hierzu werden Sie nach Bewilligung des Projektes noch genauer informiert.
Positives und negatives Feedback
Im TAKT-Projekt gibt es viele formale Vorgaben. Wir bemühen uns dennoch, die Antragsstellung möglichst verständlich und barrierefrei zu gestalten. Wir sind Lernende und freuen uns über Ihr positives und negatives Feedback.
Verlinkung zu Erklärvideos
- Diskriminierung
- Rassismus und struktureller Rassismus
- Ableismus
- Queer und Queerfeindlichkeit
- Intersektionalität
- Klassismus
